Gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten zählt jeder Euro. Wenn Sie als Handwerker, Bauunternehmer oder Selbstständiger neue Baugeräte brauchen, sollten Sie nicht nur auf Qualität und Preis achten, sondern auch auf steuerliche Vorteile. Mit der 30% AfA Abschreibung für Baugeräte schaffen sich zusätzliche Liquidität im ersten Jahr. Wie das geht? Ganz einfach wir erklären es Ihnen Schritt für Schritt!
Was bedeutet die 30%-AfA-Sonderabschreibung genau?
AfA steht für Absetzung für Abnutzung, ein Begriff aus dem Steuerrecht. Sie beschreibt, wie Unternehmer Anschaffungskosten für bestimmte Wirtschaftsgüter, z. B. Baugeräte, jährlich anteilig steuerlich absetzen können. Normalerweise wird ein Gerät über mehrere Jahre abgeschrieben. Durch Methoden wie die degressive AfA entsteht zwar im ersten Jahr ein höherer Abschreibungsbetrag, was kurzfristig die Liquidität erhöht. Über die gesamte Nutzungsdauer bleibt die Summe der steuerlich wirksamen Abschreibungen jedoch gleich, sodass sich die Steuerzahlungen am Ende angleichen.
§7g EStG einfach erklärt: Voraussetzungen für die 30% Sonderabschreibung bei Baugeräten
Die gesetzliche Grundlage für die 30% Sonderabschreibung ist der §7g des Einkommensteuergesetzes (EStG). Er richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an Selbstständige und Handwerksbetriebe. Dieser Paragraf erlaubt es Unternehmern, zusätzlich zur regulären Abschreibung eine Sonderabschreibung in Höhe von bis zu 30% im Jahr der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes vorzunehmen.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Damit die Sonderabschreibung nach §7g EStG genutzt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Voraussetzung |
Erklärung |
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Betriebsgröße |
Der Betrieb muss ein KMU sein, also bestimmte Grenzen nicht überschreiten: – Bilanzsumme < 235.000 € – Gewinn < 200.000 € pro Jahr |
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Betriebsform |
Gilt für Einzelunternehmer, Freiberufler, GbRs, GmbHs, Handwerksbetriebe usw. |
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Betriebliche Nutzung |
Das Baugerät muss mindestens 90% betrieblich genutzt werden. |
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Wirtschaftsgut muss beweglich sein |
Nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind begünstigt (z. B. Minibagger, Rüttelplatten). |
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Anschaffung oder Herstellung |
Das Gerät muss im entsprechenden Jahr gekauft oder hergestellt worden sein. |
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Verbleib im Betriebsvermögen |
Das Baugerät muss mindestens bis zum Ende des Folgejahres im Betriebsvermögen bleiben. |
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Ordnungsgemäße Dokumentation |
Eine vollständige und prüfbare Rechnung ist erforderlich. |
Was muss bei der Steuererklärung beachtet werden?
- Die Sonderabschreibung erfolgt im Anlageverzeichnis der Steuererklärung.
- In vielen Fällen wird sie zusätzlich mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) kombiniert. In diesem Fall muss der IAB bereits im Vorjahr geltend gemacht worden sein.
- Die Dokumentation der Anschaffung muss nachprüfbar und steuerkonform erfolgen – mit Rechnungsdatum, Anschaffungskosten, Gerätetyp und Zahlungsnachweis.
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So funktioniert das Sparen mit der AfA Schritt für Schritt
Beispielrechnung: So viel sparen Sie
- Anschaffungskosten: 20.000 € netto
Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle: 5 Jahre
Steuersatz (vereinfacht): 30 %
Fall 1: Nur reguläre lineare Abschreibung (ohne Sonder-AfA)
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Jahr |
Lineare Abschreibung |
Steuerersparnis (30 %) |
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Jedes Jahr (20.000 € / 5) |
4.000 € |
1.200 € jährlich |
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Im 1. Jahr |
4.000 € |
1.200 € Steuerersparnis |
Fall 2: Mit 30% Sonderabschreibung + lineare AfA
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Komponente |
Betrag |
Steuerersparnis (30 %) |
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Sonderabschreibung 30% (einmalig im 1. Jahr) |
6.000 € |
1.800 € |
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Zusätzlich lineare Abschreibung (1. Jahr) |
4.000 € |
1.200 € |
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Gesamt im 1. Jahr absetzbar |
10.000 € |
3.000 € Steuerersparnis |
Vergleich: Was bringt Ihnen der Steuerbonus wirklich?
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Ohne Sonder-AfA |
Mit 30% Sonder-AfA |
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Steuerersparnis im 1. Jahr |
1.200 € |
3.000 € |
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Liquiditätsvorteil im 1. Jahr |
– |
+1.800 € gespart |
Häufige Fragen zur 30% AfA bei Baugeräten
- Muss ich Unternehmer sein, um davon zu profitieren?
Ja, Privatpersonen können die AfA nicht nutzen – nur Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler. - Was brauche ich für die Steuererklärung?
Eine vollständige Rechnung, Zahlungsnachweis und ggf. die Angabe der Abschreibung im Anlageverzeichnis. - Muss ich die Investition vorher beim Finanzamt anmelden?
Nur wenn Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen wollen – bei direktem Kauf reicht die Abschreibung im Jahresabschluss.









